AGBs

 Allgemeine Geschäftsbedingungen der gwm mbH/ justcall (Stand April 2010)
 
§1 Geltung und Bedingungen
1. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma gwm mbH/ justcall erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen von Auftragnehmern unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Firma gwm mbH/ justcall schriftlich bestätigt werden.
3. Der Auftragnehmer wickelt die ihm erteilten Aufträge auf dienstvertraglicher Basis ab.
 
§2 Angebot und Vertragsschluß
1. Die Angebote der Firma gwm mbH/ justcall sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Firma gwm mbH/ justcall. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Nach Auftragsbearbeitung durch die Firma gwm mbH/ justcall erhält der Auftraggeber ein Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, welches zunächst nicht ausschließlich ist und von der Firma gwm mbH/ justcall frei widerrufen werden kann. Erst mit vollständiger Honorarzahlung des Auftraggebers wird ihm das vollständige Nutzungsrecht unwiderruflich eingeräumt.
3. Der Firma gwm mbH/ justcall ist es gestattet, sich bei der Ausführung ihrer Leistungen Dritter zu bedienen.
4. Die gwm mbH/ justcall tritt, falls vereinbart, als Erfüllungshilfe und im Namen des Auftraggebers auf, gibt Informationen unter seinem Namen weiter und nimmt im Namen des Auftraggebers Informationen und Termine entgegen. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von der gwm mbH/ justcall weitergegebenen Informationen und Auskünfte verantwortlich.
 
§3 Kostenvoranschläge / Preise
1. Kostenvoranschläge  sind grundsätzlich unverbindlich.
2. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der gwm mbH/ justcall genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3. Die gwm mbH/ justcall behält sich Preisanpassungen vor. Die Preisanpassungen werden einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als akzeptiert, wenn nicht binnen 14 Tagen ab Zugang schriftlich widersprochen wird.
 
§4 Nachweispflicht
Eine Übersicht über die erbrachten Leistungen kann auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen anhand einer Leistungsaufzeichnung erbracht werden. Eine weitere Nachweispflicht besteht nicht. Als Nachweis für die geführten Telefonate im Auftragsdienst dient die Gesprächsdatenerfassung von der gwm mbH/ justcall in Verbindung mit dem Protokoll der Rufumleitung des Auftraggebers. Eine weitere Nachweispflicht besteht nicht. Bestellte, nicht genutzte oder nicht rechtzeitig stornierte Leistungen werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
 
§5 Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der gwm mbH/ justcall ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal - und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die gwm mbH/ justcall nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der gwm mbH/ justcall, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der gwm mbH/ justcall; der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an die gwm mbH/ justcall zurückzugeben.
 
§6 Eigentumsrecht und Urheberschutz
1.Alle Leistungen der gwm mbH/ justcall einschließlich jener aus Präsentationen (insbesondere Skizzen, Vorentwürfe, Skripten, Negative, Layouts) bleiben im Eigentum der gwm mbH/ justcall und können von ihr jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars lediglich das Recht der eigenen Nutzung zum vereinbarten Zweck und Umfang sowie Dauer.
2. Änderungen von Leistungen der gwm mbH/ justcall durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

§7 Genehmigung
1.Alle Leistungen der gwm mbH/ justcall (insbesondere alle Vorentwürfe und Skizzen ) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
2. Der Kunde wird insbesondere die rechtlichen, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen überprüfen lassen. Die gwm mbH/ justcall veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen

§8 Telefon Marketing
1.Die gwm mbH/ justcall übernimmt für den Auftraggeber unter der/den zur Verfügung gestellten Rufnummer/n die Telefongespräche unter dem vom Auftraggeber gewünschten Namen. Die Kosten für die Einrichtung der Rufnummer/n in der Telefonanlage sowie die monatliche Grund- und Sprechgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. In der Grundgebühr ist die Bereitschaft zur Entgegennahme von Aufträgen, Anfragen und Informationen u. Ä. enthalten. Die tatsächlich geführten Gespräche werden in Takteinheiten gesondert berechnet. Anfallende Telefongebühren bei Gesprächen für den Auftraggeber, Gebühren für die Weiterleitung und Telefax sowie E-Mail Gebühren werden dem Auftraggeber zusätzlich monatlich in Rechnung gestellt. Der Preis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste der gwm mbH/ justcall. Der Auftraggeber erhält seine Nachrichten auf dem für die gwm mbH/ justcall üblichen Weg übermittelt. Sämtlichen Komponenten der Telekommunikation hält der Dienstleister vor. Der Dienstleister haftet nicht für Ausfälle und Fehlfunktion im Rahmen technischer Störungen und anderer unvorhersehbarer Umstände. ­
2. Für Rufumleitungen zugeteilte Telefonnummern dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der gwm mbH/ justcall nicht veröffentlicht und verbreitet werden. Sie können ferner nicht übertragen werden. Die dem Auftraggeber zum vorübergehenden, befristeten oder unbefristeten Gebrauch überlassene Servicenummer 0800 oder 01480-1 oder 0180-5 wird nach Vorgaben der gwm mbH/ justcall über einen externen Serviceprovider geroutet. Nach Maßgabe der Regulierungsbehörde ist der Umgang mit Servicenummern gesetzlich geregelt. Die Bestätigung zur Verwendung der Servicenummern erfolgt nach Annahme des Serviceleistungsvertrages durch die gwm mbH/ justcall durch Übermittlung der gesonderten Routinebestätigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Servicenummern vor Verbreitung und Verwendung auf Richtigkeit zu überprüfen. Änderungen des Routings oder der Verwendung von Servicenummern sind für den Auftraggeber kostenpflichtig. Der Auftraggeber erkennt die Nutzungsbedingungen und die gesetzlichen Bestimmungen der Regulierungsbehörde an.
3. Die gwm mbH/ justcall verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht Zustande kommt.4. Die gwm mbH/ justcall verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorschriften. Alle im Zusammenhang mit dem Projekt ermittelten Daten und Fakten sind ausschließlich Eigentum des Auftraggebers. Wir erheben und verarbeiten Daten ausschließlich gem. §11 BDSG. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Vorschriften des BDSG und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich. 

§ 9 Rücktritt / Auftragsreduzierung
Für den Fall, dass durch den Auftraggeber eine vorzeitige Kündigung oder eine Reduzierung des beauftragten Telemarketing – Projektumfangs erfolgt, werden die nicht mehr zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der infolge Kündigung nicht zu Entstehung gelangten Honoraransprüche, sowie für den Fall eines ursprünglich vereinbarten Mengenrabatts ein entsprechender Mindermengenzuschlag auf bereits erbrachte Leistung abgerechnet. Sofern sich nach verbindlicher Festlegung des Starttermins einzelner Projektdurchgänge zeitliche Verzögerungen ergeben, die nicht vom Auftragnehmer verursacht werden, können Ausfallhonorare berechnet werden. Sie betragen je für das Projekt geplanten Telefonagenten 200 EUR und Projektleiter/ - assistenten 375 EUR täglich. ­Reduziert sich das Auftragsvolumen auf weniger als 10 Anrufe pro Stunde, ist die gwm mbH/ justcall berechtigt auf eine Abrechnung nach Zeitaufwand umzustellen. Hierzu wird bereits jetzt ein Zeithonorrar von 24,40 Ђ pro Stunde pro Agent vereinbart.
 
§ 10 Servicerufnummern
Servicerufnummern haben dabei eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und können mit einer Frist von einem Monat zum Quartal gekündigt werden. Serviceaufträge beinhalten eine individuelle Laufzeit und vereinbarte ­Kündigungsfristen. Die gwm mbH/ justcall hat das Recht, den Servicevertrag fristlos zu kündigen, wenn:
- Ein Zahlungsverzug von mehr als 6 Wochen vorliegt,
- ein geschäftsschädigendes Verhalten vom Kunde bekannt wird
- oder die von der gwm mbH/ justcall geforderte Dienstleistung gegen die guten Sitten verstößt.
- Der Auftraggeber die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, gegen ihn ein Haftbefehl ergangen, das Insolvenzverfahren
 über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist oder
- Die Telefon oder Servicenummer nicht im Rahmen der geltenden Vorschriften und Gesetze Verwendung findet oder
  missbräuchlich eingesetzt wird. ­
Bei einer fristlosen Kündigung wird als Schadenersatz die monatliche Grundgebühr in einer Summe für die Restlaufzeit des Vertrages fällig. Weitere Schadenersatzforderungen die in Zusammenhang mit einer fristlosen Kündigung stehen, behält sich die gwm mbH/ justcall vor. Der Auftraggeber ist nach Beendigung des Vertrages verpflichtet, ­sich jeglichen Gebrauches der zugeteilten Telefonnummer zu enthalten und die Rufnummer unverzüglich zu entfernen. Wird dies nicht erfüllt, wird die vertragliche Regelung zur Abrechnung nebst der Grundgebühr fällig. ­
 
§ 11 Zahlungen und Zahlungstermine .
1.Bei Telefon – Marketing werden 50% des voraussichtlichen Auftragswertes  nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten (Thema - Erfassung, Telefonagentenschulung, Systemeinrichtung, Adressbearbeitung etc.) also vor Beginn der tatsächlichen Telefonaktion in Rechnung gestellt. Die voraussichtlich anfallenden Portokosten werden ebenfalls vorab in Rechnung gestellt.
2. Die weiteren Gebühren werden monatlich in Rechnung gestellt. Die Grundgebühren sind hierbei monatlich im Voraus fällig und werden per Lastschriftverfahren von der im Vertrag genannten Bankverbindung eingezogen. Die monatlichen Leistungsgebühren sind zum Monatsende fällig; über sie erhält der Kunde jeweils eine separate Rechnung. Der Betrag wird im Lastschriftverfahren von der im Vertrag genannten Bankverbindung eingezogen. Liegt keine Einzugsermächtigung vor, wird eine monatliche Bearbeitungsgebühr von 10 Euro berechnet. Etwaige Mahnungen werden mit jeweils 10 Euro in Rechnung gestellt.
3. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der gwm mbH/ justcall sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zahlbar. Die gwm mbH/ justcall ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die gwm mbH/ justcall  berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die gwm mbH/ justcall über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Zahlung mittels Schecks, gilt diese erst mit Einlösung des Schecks als erfolgt.
5. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die gwm mbH/ justcall berechtigt, vom Zeitpunkt des Eintritts des Verzugs an Zinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

§ 12 Zurückbehaltungsrecht
Bei einem Zahlungsverzug bleibt es der gwm mbH/ justcall freigestellt, die Dienstleistung an den Kunden vorübergehend einzustellen. Bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung steht der gwm mbH/ justcall an den ihr vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und Daten ein Zurückbehaltungsrecht zu.
 
 
 
§ 13 Geheimhaltung / Datenschutz
Die gwm mbH/ justcall verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller bei ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse. Soweit sie Dritte zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, hat sie diesen Personen die gleiche Pflicht zur vertraulichen Behandlung aufzuerlegen. Diese Pflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus. Die gwm mbH/ justcall verpflichtet sich darüber hinaus zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
 
 
§ 14 Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu.
 
 
§ 15 Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die gwm mbH/ justcall als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.2. Es obliegt dem Auftraggeber, die von der gwm mbH/ justcall vorgeschlagenen Maßnahmen daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind. Die gwm mbH/ justcall übernimmt insoweit keine Haftung. Weiterhin haftet die gwm mbH/ justcall nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit oder Zulässigkeit von Texten und Gestaltungen. Unsere Haftung beschränkt sich hier auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.3. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Texte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere gegen urheberrechtliche Dritter. In allen Fällen stellt uns der Auftraggeber von Rechten Dritter frei. 4. Bezüglich vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Adressen, versichert der Auftraggeber, dass die anzurufenden Firmen, Gewerbetreibenden, Freiberufler und Behörden zumindest mutmaßlich ihre Einwilligung angerufen zu werden, erteilt haben.
Betreffen die Adressen Verbraucher , so versichert der Auftraggeber, dass eine ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers, angerufen zu werden, vorliegt.   
5. Soweit die gwm mbH/ justcall  von ihrem Auftraggeber im Rahmen eines Outbound-Auftrages Datensätze zum Zwecke der Durchführung einer Telemarketing-Aktion erhält, versichert der Auftraggeber, dass er zu sämtlichen Personen und Firmen einen Kundenkontakt hält, der ihn berechtigt, eine telefonische Anfrage durchzuführen. 6. Soweit die gwm mbH/ justcall wegen wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, die gwm mbH/ justcall von allen durch eine Inanspruchnahme entstehenden Kosten freizustellen oder diese zu ersetzen.
7. gwm mbH/ justcall haftet nicht für Probleme oder Ausfälle im Internet, Intranet oder Extranet auf die die gwm mbH/ justcall selbst keinen Einfluss hat. Insbesondere kann die gwm mbH/ justcall  keine Haftung im Bereich der Verfügbarkeit von Web-, Mail- oder Datenbankservern und Datenleitungen geben, die nicht unmittelbar von der gwm mbH/ justcall eigenverantwortlich betrieben, sondern von der gwm mbH/ justcall selbst angemietet werden. Für die Sicherheit von Verschlüsselungen haftet ausschließlich der Urheber der Verschlüsselung.
 
§ 16 Konkurrenzverbot
Die Mitarbeiterinnen im Telefonservice dürfen bis 12 Monate nach Beendigung der Auftragsdurchführung nicht vom Auftraggeber als Angestellte oder freie Mitarbeiterinnen beschäftigt werden oder direkt beauftragt werden. Die gwm mbH/ justcall ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bestimmungen eine Konventionalstrafe von 10.000 Euro zu berechnen.
 
 
§ 17Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
Sollte einer der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel soll dann durch eine Klausel ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interesse der Parteien und der von ihnen beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.
 
 
§18  Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für vorstehenden Vertrag ist Sitz der gwm mbH/ justcall. Alle Vereinbarungen mit dem Kunden unterliegen dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, gilt der Gerichtsstand Ludwigsburg als vereinbart.